Ich führe eine Privatpraxis für Selbstzahler. Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen (bei Einschluss von Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie) vertragsabhängig die Kosten. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem zuständigen Dienstleister. Ich empfehle, sich Zusagen zur Kostenübernahme stets schriftlich geben zu lassen.
Für Systemische Therapie sowie Psychoonkologie berechne ich (GebüH)
o Einzelsetting:
80,00 € bis 50 Minuten (enstpricht 32,00 € x 2,5fach),
darüber hinausgehende Zeit wird mit 1,60 €/Min. (0,64 € x 2,5fach) vergütet.
o Paar- und Familiensetting:
120,00 € bis 75 Minuten (enstpricht 48,00 € x 2,5fach), darüber hinausgehende Zeit wird mit 1,60 €/Min. (0,64 € x 2,5fach) vergütet.
o Schmerz-Hypnotherapie: 96,00 € bis 60 Minuten (entspricht 38,40 € x 2,5fach), darüber hinausgehende Zeit wird mit 1,60 €/Min. (0,64 € x 2,5fach) vergütet.
Kleingruppen auf Anfrage
o Lernförderung (LRS/Legasthenie, Dyskalkulie, Aufmerksamkeitsförderung; begleitende Elterngespräche):
70,00 € / 50 Min (entspricht 28,00 € x 2,5fach).
Testung separat nach Aufwand (nur für Klienten zur Verlaufskontrolle).
Bezahlung
Um diese so komfortabel wie möglich zu gestalten, können Sie wahlweise direkt in der Praxis bezahlen (bar, ec-Karte) oder per Rechnung über eine Abrechnungsstelle.
Vorteile für Selbstzahler:
• in der Regel entfallen lange Wartezeiten auf Therapietermine
• keine Weitergabe Ihrer Daten bzw. Diagnosen an EDV-Systeme von Krankenkassen
• keine Einschränkung auf bestimmte Therapieverfahren
• Krankheitskosten sind in vielen Fällen als "außergewöhnliche Belastung" steuerlich absetzbar.
GKV-Mitglieder und Beihilfeberechtigte:
Ich habe keinen "Kassensitz", daher werden die Kosten von der GKV in der Regel nicht übernommen, auch nicht für die sogenannten „5 probatorischen Sitzungen“.
Eine Ausnahme kann die Psychoonkologie bilden (s. unter „Einzelfallgenehmigung“).
Auch Beihilfeberechtigte haben leider keinen Anspruch auf Heilpraktikerleistungen Psychotherapie, da die Ziffern 19.1-19.8 GebüH vom Leistungskatalog ausgeschlossen wurden.
Paartherapie wird nicht von Krankenkassen übernommen. In der Systemischen Therapie sind Mehrpersonensettings möglich im Rahmen von Mitbehandlungen bei ICD10-Diagnosen. Auch hier ist in der Regel die Zusage einer außervertraglichen Kostenübernahme nötig.
Sonderfall Einzelfallgenehmigung
Die Psychoonkologie als spezialisierter Therapieansatz für Krebspatienten und Angehörige ist trotz aller Nützlichkeitsstudien und Aufnahme in das S3-Leitlinienprogramm bislang leider nach wie vor kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen, also keine „automatische Kassenleistung“. Dennoch wissen die Mitarbeiter der Kassen um einen hohen Bedarf und erteilen mitunter eine Einzelfallgenehmigung. Bitte erkundigen Sie sich vor einer Terminvereinbarung bei mir bei Ihrer Krankenkasse nach einer möglichen außervertraglichen Kostenübernahme. Auch hier gilt: Lassen Sie sich Zusagen zur Kostenübernahme bitte stets schriftlich geben.
Eine mögliche Vorgehensweise (auf die Sie jedoch keinen Rechtsanspruch haben!) erhalten Sie bei mir auf Wunsch im Erstgespräch.